Tremba GmbH

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Elektromagnete und Hubmagnete

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand 18.12.2015

1. Allgemeines

1.1. Gültigkeit
Diese AGB sind gültig ab Aufruf der Domain der Tremba GmbH und umfassen das angebotene Informations-, Produkt- und Dienstleistungsspektrum. Die Tremba GmbH liefert nicht zu Geschäftsbedingungen Dritter. Mit Auftragserteilung wird dies vom Kunden anerkannt auch wenn in seiner Bestellung ein anderslautender Text aufgeführt ist. Es gelten die jeweils aktuellen AGB.

1.2. Leistungen
Die Leistungen der Tremba GmbH umfassen Entwicklung, Herstellung, Lieferung (Vertrieb) und Dienstleistung (z.B. Beratung) im Bereich elektrotechnischer Komponenten und Bauteilen. Die Leistungen umfassen standardmäßig die Verifizierung. Eine Validierung kann optional im Rahmen eines entsprechenden Auftrages angeboten werden.

2. Vertrag

2.1. Allgemeines
Ein Vertrag entsteht indem die Tremba GmbH einen an sie gerichteten Auftrag bestätigt. Vertragspartner können Unternehmen im weitesten Sinne sein. Leistungen an Privatpersonen sind nicht möglich.

2.2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Angebot, spätestens der Auftragsbestätigung schriftlich aufgeführten Leistungen, einschließlich darin referenzierter Dokumente (z.B. Spezifikationen).

2.3. Vertragswiderruf
Ein Vertragswiderruf liegt vor wenn ein erteilter Auftrag storniert wird. Ein Vertragswiderruf muß innerhalb von 1 Kalendertag nach Auftragserteilung schriftlich mit Angabe der Auftragsnummer erfolgen. Die Tremba GmbH kann jederzeitig einen Vertrag stornieren wenn dies besondere Gründe erfordern, z.B. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden, unerwarteten technischen Risiken und Hemnissen. Ein Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht für

  • bereits zum Zeitpunkt des Widerrufes ausgeführte Leistungen (z.B. Warenlieferung, technische Zeichnungen, Analysen, Softwareerstellung)
  • Artikel und Leistungen die verwendet wurden
  • kundenspezifisch erstellte Leistungen (z.B. modifizierte Artikel, Software etc.)

2.4. Reklamationen
Eine Reklamation liegt vor wenn eine Ware nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht („Abweichung“). Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart erfolgt in diesem Fall eine Rückerstattung der erbrachten Leistungen. Vorab gilt das Recht auf Nachbesserung bzw. Ersatz. Eine Reklamation liegt nicht vor wenn Artikel unsachgemäß und/oder außerhalb der Normbedingungen bzw. vereinbarten Spezifikation eingesetzt werden oder älter als 12 Monate (beginnend ab Erhalt der Ware beim Kunden) sind. Eine Gewährleistung für Restpostenartikel ist ausgeschlossen.

2.5. Mitverantwortung des Kunden
Als Kunde sind Sie mitverantwortlich Lieferungen sofort nach Erhalt zu prüfen. Abweichungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen der Tremba GmbH schriftlich mitzuteilen.

2.6. Rücksendungen
Für eine reibungslose Abwicklung von Rücksendungen, z.B. bei falsch bestellten oder irrtümlich gelieferten Artikeln, kündigen Sie die geplante Rücksendung unbedingt vorab an. Die Übernahme der Transportkosten wird dann im Einzelfall geklärt.

2.7. Erstattung
Sollte z.B. im Fall einer Rücksendung eine Rückerstattung vereinbart werden so wird eine Gutschrift erstellt. Eine eigenmächtige Änderung von Rechnungsbeträgen ist nicht zulässig. Sollte dies missachtet werden wird der buchalterische Klärungsaufwand in Rechnung gestellt.

2.8. Eigentumsvorbehalt
Ware bleibt vollständig Eigentum der Tremba GmbH bis eventuelle Zahlungsrückstände vollständig ausgeglichen sind. Es gilt der einfache als auch erweiterte wie verlängerte Eigentumsvorbehalt.

3. Artikel

3.1. Basisartikel (Standardartikel)
Die auf der Domain angebotenen Artikel sind Basisartikel. Die Tremba GmbH behält sich das Recht vor Basisartikel im Zuge des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses oder technischen Fortschrittes ohne Ankündigung zu ändern.

3.2. Eigenschaften
Die Produkteigenschaften, wie z.B. die Angaben in Datenblättern, werden im Rahmen der Möglichkeiten mit Sorgfalt geprüft und liegen in der Regel deutlich unter den real zu erwartenden Werten. Dennoch sind einzelne Werte, wie z.B. die Lebensdauer, maßgeblich abhängig von den Einsatzbedingungen. Sofern die Tremba GmbH nicht mit einer Validierung beauftragt ist obliegt die Eignungsprüfung beim Kunden. Ein Einsatz in sicherheitsrelevanten Bereichen ist vor Auftragserteilung schriftlich mit Anwendungsbeschreibung und Risikodarstellung anzukündigen.

3.3. kundenspezifische Artikel
Kundenspezifische Artikel sind alle Artikel die nicht Standardartikel sind. Der Entwicklungsprozess umfasst im Zuge eines QM-Systems eine Bemusterungsphase. Wird die Bemusterung nicht beauftragt (z.B. Serienfertigung ohne vorhergehende Musterfertigung und -prüfung), entfallen sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.

3.4. Software
Software ist in diesem Zusammenhang ein elektronisches Programm, z.B. für Steuerplatinen. Ist die Anwendung der eingesetzten Software sicherheitsrelevant ist dies vom Kunden unaufgefordert bei Anfrage mitzuteilen, einschließlich einer Beschreibung der Risiken. Ergänzend zur internen Prüfung der Software im Rahmen des QM-Systems ist bereitgestellte Software vom Kunden nach Erhalt nachweisbar zu prüfen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart verbleibt das Urheberrecht bei der Tremba GmbH. Quellcode ist grundsätzlich nicht Lieferbestandteil.

3.5. CE-Konformität
Die elektromagnetischen Produkte sind Komponenten für den Einbau und Betrieb in elektrischen Geräten und Betriebsmitteln. Die EMV der Anwendung, in der die Komponenten verbaut werden, ist durch den Kunden sicherzustellen. Gleiches gilt für den Einsatz der elektronischen Steuerungen deren EMV durch jeweils individuelle Einsatzbedingungen und Steuerprogramme beeinflusst werden kann.

4. Datenschutz
So, wie die Tremba GmbH einer ungewollten Verwertung ihrer Daten widerspricht werden auch Daten von Kunden und Lieferanten geschützt. Die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Daten werden unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und ver-/bearbeitet. Ausgewählte Daten werden an Partner nur in dem Rahmen zur Verfügung gestellt, wie dies die Durchführung eines Auftrages unbedingt erfordert. Aus Gründen des Selbtschutzes behält sich die Tremba GmbH das Recht vor, das Nutzungsverhalten der Domain zumindest stichprobenbartig zu erfassen. Dabei können Daten wie z.B. die aufrufende IP-Adresse vorübergehend gespeichert werden.

5. Haftung

5.1. Generell
Die Tremba GmbH haftet maximal im Umfang der Haftpflichtversicherung bzw. der gesetzlichen Stammeinlage. Werden Komponenten in Applikationen eingesetzt, die Einfluss auf Leben und Gesundheit haben, geschieht dies in Verantwortung des Kunden und Anwenders.

5.2. Rechtswahl und Gerichtstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das UN-Übereinkommen über Verträge im internationalen Warenverkauf wird nicht angewendet. Gerichtsstand ist München.

5.3. Haftungsausschluss
Die Tremba GmbH haftet für jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten (vertraglichen Hauptpflichten), im Übrigen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht gehaftet wird

  • bei Einsatz von Komponenten außerhalb des Normbereiches bzw. der Spezifikation
  • wenn Informationen, die Einfluss auf die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Komponenten haben, nicht vor Auftragserteilung vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden
  • bei unzureichender und/oder nicht nachweisbarer Prüfung auf Eignung von Komponenten seitens des Kunden

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Tremba GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstiger Produzentenhaftung haftet. Sie gelten weiter nicht bei einer Haftung, die auf einer von der Tremba GmbH übernommenen Garantie oder einem Beschaffungsrisiko der Tremba GmbH beruht, sowie bei einer Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten weiterhin nicht, soweit die Tremba GmbH Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießt.

6. derzeit nicht belegt

7. Eigentumsrecht, Urheberrecht und Vertraulichkeit

7.1. Schutzrechte Dritter
Schutzrechte Dritter sind z.B. gewerbliche Schutzrechte, wie Patente und Gebrauchsmuster. Bau und Entwicklung von Produkten nach Vorgaben des Kunden schließt die Prüfung auf Verletzung solcher Rechte nicht ein. Die Verantwortung zur Wahrung von Schutzrechten Dritter liegt in einem solchen Fall beim Kunden. Werden dem Kunden jedoch solche Schutz- oder Urheberrechte Dritter bekannt, die für den Bau und die Entwicklung von Produkten möglicherweise in Anspruch genommen werden oder die der Nutzung der Arbeitsergebnisse entgegenstehen, so wird der Kunde dies der Tremba GmbH unverzüglich mitteilen.

7.2. Geistiges Eigentum
Die von der Tremba GmbH hergestellten und gelieferten Produkte, die erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse und die zur Verfügung gestellten Muster und Informationen enthalten und sind gegebenenfalls Gegenstand gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte. Solche gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und Daten dürfen vom Kunden nur im vertragsgemäßen Umfang genutzt werden. Sofern im Einzelfall nicht anderslautend schriftlich vereinbart liegen die darüber hinaus gehenden Nutzungsrechte sowie die allgemeinen Eigentums- und Verwertungsrechte ausschließlich bei der Tremba GmbH. Auch im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung dürfen bereits allgemein veröffentlichte Informationen, z.B. Datenblätter, nur in unveränderter Form verwendet werden.

7.3. Geheimhaltung und Datenschutz
Die von der Tremba GmbH hergestellten und gelieferten Produkte, die erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse und die zur Verfügung gestellten Muster und Informationen enthalten gegebenenfalls vertrauliche Informationen und Daten. Grundsätzlich gilt, dass nicht bereits allgemein veröffentlichte Informationen und Daten als vertraulich zu behandeln sind. Dies gilt auch für Informationen und Daten, die vor der Erteilung einer formalen Bestellung zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. vorab gelieferte Zeichnungen, Berechnungen, Messungen und Muster. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, Informationen, die ihm während oder im Zusammenhang mit der Ausführung der beauftragten Werk- bzw. Dienstleistung bekannt werden oder zugänglich sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die zum Zeitpunkt ihres Erhaltes bereits im Besitz des Kunden waren, oder die der Kunde von Dritten, welche gegenüber der Tremba GmbH nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind, rechtmäßig erhalten hat, oder die allgemein bekannt oder zugänglich sind. Geheimhaltungspflichtige Informationen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Tremba GmbH und nur in dem zum Zwecke der Erfüllung der beauftragten Dienst- bzw. Werkleistung erforderlichen Umfang an Dritte weitergeben oder diesen zugänglich gemacht werden.

7.4. Nachahmung
Jegliche Leistungserbringung, auch vor Beginn eines formalen Geschäftsverhältnisses, erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Empfänger gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte der Tremba GmbH achtet und Produkte, Leistungen, Arbeitsergebnisse und die zur Verfügung gestellten Muster und Informationen nicht rechtswidrigerweise zur direkten oder indirekten Nachahmung nutzt bzw. an Wettbewerber zur Aus- und Verwertung weitergibt. Eine Nachahmung gilt als gegeben, wenn primäre, das Verhalten einer Leistung bestimmende Merkmale, wie beispielsweise Algorithmen, Kraft-Volumenrelationen, verhaltensbestimmende Konstruktionsmerkmale, Spulendaten, genutzt bzw. verwertet werden. Dies gilt auch dann, wenn bei der Nachahmung sekundäre Merkmale verändert werden, wie beispielsweise das Erscheinungsbild und jegliche mechanische Adaptionen. Im Falle einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte der Tremba GmbH oder im Falle von Wettbewerbsverstößen wird die Tremba GmbH ihre daraus folgenden rechtlichen Ansprüche gerichtlich durchsetzen lassen.

Elektronischer Kontakt: info@tremba.de


Tremba GmbH, Eichenweg 10, 85399 Hallbergmoos-Goldach, Deutschland     AGB Impressum